Diese Form der Ernährungsberatung erfolgt auf ärztliche Anordnung, d. h. Ihr Hausarzt oder ein entsprechender Facharzt erstellt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung auf deren Basis dann die Krankenkassen diese Leistung im Rahmen der Rehabilitation (§ 43 SGB 5) bezuschussen können.
Aufgrund meiner Ausbildung zur staatlich geprüften und VFED zertifizierten Diätassistentin habe ich die Fachkompetenz und die von den Krankenkassen für eine Zuzahlung geforderten Voraussetzungen.
Unter Ernährungstherapie versteht man die eine Ernährungsumstellung, die eine Krankheit positiv beeinflussen kann. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur ärztlichen Therapie, welche Sie selbst in der Hand haben.
Ziele einer qualifizierten Diät- bzw. Ernährungstherapie sind z. B.:
Nehmen Sie Kontakt ( telefonisch, per E-Mail oder über den "Kontakt-Button") mit mir auf, ich kläre Sie gerne über den Ablauf auf, auch wenn Sie noch nicht mit Ihrem Arzt darüber gesprochen haben.
Gerne können auch betroffene Angehörige oder pflegende Personen mit an diesen Therapie-Gesprächen teilnehmen (nach vorheriger Absprache mit dem Patienten).
Sie sind nicht mobil oder können aus gesundheitlichen Gründen nicht zu mir in die Praxis kommen?? Kein Problem, in diesen Fällen kann die Ernährungstherapie auch bei Ihnen statt finden.